Erklärungen
Gewaltprävention soll verhindern, dass es insbesondere in Konfliktsituationen
zur Anwendung von Gewalt kommt
Beispiele:
- die gesellschaftliche Regelung des Einsatzes von Gewalt durch das Gewaltmonopol des Staats (nur er darf innerhalb des genau definierten gesetzlichen Rahmens zum Schutz seiner Bürger*innen Gewalt anwenden). Dazu gehört - die Kontrolle des Verhaltens der (verdächtigen) Bürger bzw. Jugendlichen und aktiven Schutz von "Brennpunkten" durch Polizei, Schutzdienste und / oder Aufsichtspersonen wie Lehrer*innen und Erzieher*innen
- die Bestrafung bzw. Sanktionierung von Gewalttätern mittels (vorwiegend struktureller) Gewalt entsprechend dem Rechtssystem (Schulleitung, Gericht). Kontrolle und Bestrafung sollen der Abschreckung dienen
- die Verminderung der Gewaltbereitschaft bei gleichzeitiger Erhöhung der sozialen Kompetenzen des Einzelnen. Dazu gehört die direkte Förderung der sozialen Kompetenzen wie Frustrationstoleranz, Selbstbewusstsein, Kommunikations- und Kooperations- Fähigkeiten
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